Ist das Fischen derzeit trotz Ausgangs- und Verkehrsbeschränkungen erlaubt ?

Information des Fischereivereines Bezirk Rohrbach:


Sehr geehrte Fischerinnen und Fischer!

Aufgrund von Unklarheiten, ob das Fischen von den aktuellen Ausgangs- und Verkehrsbeschränkungen umfasst ist, ersuchen wir jedenfalls die regelmäßigen und aktuellen Hinweise und Anordnungen hinsichtlich Coronavirus zu beachten. Einschränkungen dienen Ihrer und der Sicherheit anderer Personen.

Entsprechend der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 das Betreten öffentlicher Orte verboten!

  • Das Betreten öffentlicher Orte im Freien, alleine bzw. mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben ist von diesem Verbot ausgenommen.
  • Nach Rücksprache beim Oö. Landessanitätsdienst ist das Fischen – wenn dies alleine ausgeübt wird – von dieser Ausnahme umfasst.

Also ist das Fischen alleine für einen kurzen Zeitraum derzeit möglich. Wenn Sie auf andere Personen treffen, halten Sie einen Abstand von mehreren Metern ein.

Das Fischen an Teichanlagen, wo mehrere Personen gleichzeitig Angeln, wurde behördlich untersagt und eine Teichanlage für den Fischfang vorübergehend gesperrt.

Den Anordnungen des öffentlichen Sicherheitsdienstes ist jedenfalls Folge zu leisten.

25.03.2020