Gebührensätze im Jahr 2024

Abfallentsorgung und Altstoffe

  • Abfalltonne oder Abfallsack bis 80 L Inhalt € 174,90 | für 1-Personenhaushalte oder Zweitwohnsitze: € 122,10
  • Abfalltonne mit 120 L Inhalt € 210,10
  • Abfalltonne mit 240 L Inhalt € 368,50
  • Container mit 770 L Inhalt € 1.174,80
  • Container mit 1.100 L Inhalt € 1.666,50
  • zusätzlicher Abfallsack bis 80 L Inhalt € 6,60

Bei diesen Gebühren ist die Entleerung der Restmüll- und Papierbehälter, die Bioabfuhr mit dem 15 Liter Bioabfallsack, die Entsorgung und Verwertung der erfassten Abfälle sowie die Benutzung der Altstoffsammelzentren, -inseln und der MASI, dezentralen Sammelinseln, Kompostanlagen sowie die Sammlung der sperrigen Abfälle und Bauschuttkleinmengen in haushaltsüblichen Mengen enthalten.


Hier geht es zur Abfallordnung!

Hier geht es zu den aktuellen Gebühren des BAV Rohrbach!


Hundeabgabe

  • Normalhaltung: € 50,00 pro Jahr
  • Wachhund: € 20,00 pro Jahr
  • Hundemarke: € 2,-



Grundsteuer A

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 500 % laut Steuermessbetrag des Finanzamtes



Grundsteuer B

Grundsteuer für Grundstücke (Baugrundstücke und bebaute Grundstücke) 500 % laut Steuermessbetrag des Finanzamtes

 


Kanalbenützungsgebühr

Vom Gemeinderat wurde die Gebühr für Kanal ab 1.1.2024 wie folgt festgesetzt:

Bezugsgebühr:
€ 5,11 pro m³ Wasserverbrauch + 10% MWSt.; bei Pauschalierung: 40 m³ pro Person und Jahr

Übernahme von Senkgrubeninhalten:
€ 5,11 pro m³ + 10 % MWSt bei Übernahme aus den Gemeinden Hofkirchen, Oberkappel und Pfarrkirchen. Bei anderen Gemeinden wird der doppelte Tarif von derzeit 9,82 € pro m³ + 10 % MWSt. verrechnet.


Anschlussgebühr: € 30,60 pro m², mindestens aber € 4.591,40 + 10% MWSt.


Hier geht es zur Kanalordnung und zur Kanalgebührenordnung_01012024



Wasserbenützungsgebühr

Vom Gemeinderat wurde die Gebühr für Wasser ab 1.1.2024 wie folgt festgesetzt:

Bezugsgebühr:
Grundgebühr € 47,-/€ 1,91 pro m³ Wasserverbrauch + 10% MWSt.

 

Anschlussgebühr: € 18,30 pro m², mindestens aber € 2.752,20  + 10% MWSt.


Zählermiete für 2. Wasserzähler: € 15,40/Jahr + 10% MWSt.


Hier geht es zur Datei herunterladen: PDFWasserleitungsordnung und zur Wassergebührenordnung_01012024



Wasser- und Kanalanschlussgebühren für unbebaute Grundstücke (Bauland)



Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge im Bauland:


Aufschließungsbeiträge: € 1,45/m² für die Kanalisationsanlage und € 0,73/m² für die Wasserversorgungsanlage oder in bestimmten gemischten Baugebiet, im Betriebsbaugebiet, Industriegebiet und bei Ländeflächen ermäßigen sich die Beträge auf € 0,73/m² und € 0,36/m².


Erhaltungsbeiträge: € 0,33/m² für die Kanalisationsanlage und € 0,15/m² für die Wasserversorgungsanlage.


Genauere Informationen über Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge im Bauland finden Sie Merkblatt_Novelle_2024.pdf

 


Elternbeitrag für Kindergartentransport

pro Buskind und Monat (inkl. MWSt.): € 35,-


Organisationsbeitrag für Kindergarten:

pro Jahr und Kind (inkl. MWSt.): € 120,-

 

Ausspeisung:

  • pro Portion für Krabbelgruppe: € 3,40
  • pro Portion für Kindergarten: € 3,60
  • pro Portion für Schüler/Schülerinnen der VS und NMS: € 4,00
  • pro Portion für Erwachsene: € 6,00



Badetarife 2023 für das Freibad - die Badetarife für 2024 werden ehestmöglich aktualisiert!


Tageskarte

  • Kinder 6 bis 15 Jahre: € 2,50
  • Schüler, Studenten über 15 Jahre, Lehrlinge, Präsenzdiener: € 3,50
  • Erwachsene über 15 Jahren: 4,50
  • Abendkarte (Erwachsene): € 2,50
  • Schüler im Klassenbesuch: € 2,50

Familien-Ermäßigungen auf Tageskarten: Tageskarten für Familien mit der Familienkarte d. Landes OÖ. und anderer Bundesländer sowie der „Mühlviertel-Card/OÖ.Tourismus-Card“ bis 20 %.

 

Saisonkarte

  • Kinder 6 bis 15 Jahre: € 22,00
  • Schüler, Studenten über 15 Jahre, Lehrlinge, Präsenzdiener: € 33,00
  • Erwachsene über 15 Jahren: € 43,50
  • Familienkarte (mit Schüler/Studenten): € 87,00
  • Familienkarte für Alleinerzieher (mit Schüler bis zur Matura): € 54,50

Wenn das Einkommen/Familieneinkommen (Nettoeinkommen pro Monat) unter dem Ausgleichzulagenrichtsatz 2023 liegt, gibt es einen ermäßigten Eintrittspreis für Jahreskarten von Einzelpersonen ab 15 Jahren bzw. Familien.

Wie komme ich zur ermäßigten Jahreskarte?
Der Einkommensnachweis kann beim Gemeindeamt nachgewiesen werden und dort bekommt man auch eine Bestätigung zum Bezug der ermäßigten Jahreskarte. Die vergünstigte Saisonkarte kann nach Vorlage des Einkommensnachweises jederzeit im Freibad oder am Gemeindeamt erworben werden.

Nähere Informationen: 

Ermäßigung im Freibad für Personen mit geringem Einkommen


Hier geht es zu den allgemeinen Infos über das Freibad!