Sozialmarkt

Unter dem Motto „Verwenden statt Verschwenden“ wurde ein Rotkreuz-Sozialmarkt in Aigen-Schlägl eröffnet. Die Idee dahinter ist ganz einfach, Produkte die beispielsweise durch Verpackungsschäden, Überproduktion oder ein sehr kurzes Haltbarkeitsdatum für den Handel nicht mehr geeignet sind, werden zu einem symbolischen Preis an Menschen mit geringerem Einkommen weitergegeben.

Das Sortiment des Sozialmarktes umfasst neben Lebensmittel, auch Artikel des täglichen Bedarfs, wie beispielsweise Hygiene – oder Reinigungsartikel.

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Wer ist einkaufsberechtigt?

Berechtigt zum Einkauf sind alle Bürger, deren Haushaltseinkommen unter folgenden Einkommensgrenzen (Netto) liegen:

  • 1-Personen Haushalt: max. € 1.375,-
  • 2-Personen Haushalt (Ehepartner, Lebensgemeinschaft): max. € 1.950,-
  • Für jedes im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kind : € 350,- (Lehrlinge, Zivildiener, Präsenzdiener scheinen nicht auf)  

Das maximale Einkaufsvolumen pro Woche beträgt € 30,-. Der Einkauf je Öffnungstag ist auf € 15,- beschränkt. Ausgenommen davon sind Filialen mit nur einem Öffnungstag pro Woche.


Wie komme ich zu der Berechtigungskarte?

Um im Rotkreuz-Sozialmarkt einkaufen zu können, benötigt man eine sogenannte Berechtigungskarte (Ausweis). Alle Personen, die unter den angeführten Einkommensgrenzen liegen, können diesen beim zuständigen Sozialmarkt bzw. Gemeindeamt beantragen.

Man benötigt dazu:

  • Einkommensnachweis
  • Foto
  • Meldezettel
  • Lichtbildausweis

Der Ausweis berechtigt zum Warenbezug im jeweiligen Sozialmarkt und ist bei jedem Einkauf vorzuzeigen.


Hier geht es zum Antragsformular!

Rotkreuz Sozialmarkt im Bezirk Rohrbach:
Rotkreuz Sozialmarkt Aigen-Schlägl
Hauptstraße 23
4160 Aigen-Schlägl

Nähere Informationen zu den verschiedenen Standorten unter Rotkreuz-Markt.