Einheitliche Annahmekriterien in den ASZ

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In den Altstoffsammelzentren OÖ gelten ab 01. September 2025 einheitliche Preise und Annahmekriterien für bestimmte Abfälle. Damit wird ein System geschaffen, das fair, transparent und für alle verständlich ist.

Warum gibt es überhaupt Gebühren?

Abfälle, die nicht haushaltsüblich sind – z. B. große Mengen, Bauschutt oder Sondermaterialien – verursachen Aufwand und Kosten in der Entsorgung. Deshalb gibt es hier klar geregelte Gebühren. Kleinmengen, wie sie in jedem Haushalt anfallen, sind in vielen Fällen weiterhin kostenlos.

Warum braucht es das?

Die Entsorgungsmengen steigen – vor allem durch Umbauten, Renovierungen und private Bauvorhaben. Immer öfter landen große Mengen kostenpflichtiger Fraktionen im ASZ – bisher oft ohne einheitliche Regelung. Manche haben das bewusst ausgenutzt, andere waren einfach unsicher. Damit das System funktioniert, braucht es klare Regeln.

Was bleibt kostenlos?

Haushaltsübliche Mengen an Siedlungsabfällen – wie Altstoffe, Problemstoffe oder Möbelstücke – können weiterhin kostenlosabgegeben werden, finanziert über die Abfallgebühr und Stofferlöse.

Was kostet künftig?

Bauabfälle (z. B. Parkettboden, Baustyropor, Abbruchholz) sind ab sofort grundsätzlich kostenpflichtig – unabhängig vom Container. Dabei gelten klare Freimengen (z. B. 60 Liter bei Sonstige Bauabfälle, 1 m³ bei Abbruchholz).


Wichtig: Bei Rückfragen ist der Bezirksabfallverband Rohrbach Ansprechpartner –nicht das ASZ-Personal.

Alle Infos zur neuen Preisliste und Annahmekriterien sind online abrufbar.

28.08.2025