Befüllung von privaten Swimmingpools mit Wasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung

Marktgemeinde Hofkirchen i.M.

Die Befüllung von privaten Swimmingpools mit Wasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist nur nach vorheriger Meldung bei der Gemeinde  ( 07285 7011 oder E-mail senden ) und nach Freigabe zulässig.

Dies ist notwendig, um Druckabfälle, Versorgungsengpässe und mögliche Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung für andere Haushalte zu vermeiden. Durch eine gute Koordination kann die Befüllung zeitlich gesteuert und sicher durchgeführt werden.

Wir ersuchen daher alle Poolbesitzerinnen und Poolbesitzer, vor der Befüllung unbedingt Kontakt mit dem Gemeindeamt aufzunehmen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihren verantwortungsvollen Umgang mit unserem Trinkwasser – einem wertvollen Gut für alle.

23.04.2026 14:31