Sperrmüllabfuhr

Die getrennte Sammlung der sperrigen Abfälle

WAS IST SPERRMÜLL?

Sperrmüll ist nicht verwertbarer Hausmüll, der so sperrig ist, dass er in der Restmülltonne oder im Müllsack keinen Platz hat. Daher wird für den Sperrmüll eine eigene Sammlung organisiert.

Aufgepasst: vieles - wie z.B. Kühlschränke, Tapeten, Fernseher, Waschbecken und Altreifen - gehört nich zum Sperrmüll!

• Angelruten, Automöbel u. -stoßstangen
• Bilder, Bügelbretter, Bodenbeläge
• Dach- u. Isolierpappe, Felle, Gartenmöbel aus Kunststoff
• Kinderspielzeug (großvolumig), Kinderwagen, Koffer
• Lampenschirme, Stehlampen, Liegen aus Kunststoff
• Musikinstrumente, Fenster aus Kunststoff ohne Glas
• Pinnwände, Plexiglas
• Platten aus Heraklith oder Gipskarton (Rigips)
• Polstermöbel, Sofa, Couch
• Schi, Schischuhe, Snowboard, Sportartikel
• Schultaschen, Sonnenschirme, Regenschirme, Telwolle, Teppiche, Vorhänge, Wäschekörbe

 

Auch sperrige Gegenstände aus Kunststoff können mit dem Sperrmüll entsorgt werden, da dieser thermisch verwertet wird!


kein Sperrmüll:

•Gasflaschen, Feuerlöscher
•Leuchtstoffröhren, Kühlgeräte, Fernseher, Bildschirmgeräte, Elektrokleingeräte
•ölgefüllte Radiatoren, Autobatterien ->Problemstoffsammlung ASZ, MASI
•lose Telwolle, Teppich- und Tapetenreste, Hausmüll in Säcken ->Restmülltonne, Extra- Sack
•saubere Kanister, Kunststoffrohre, Autoreifen ->ASZ, MASI
•Bauschutt, Eternit, Waschbecken, Keramik, ->ASZ (nur Kleinmengen), Bauschuttübernahmestelle

 

Kühlschränke und Gefriertruhen können im ASZ kostenlos abgegeben werden. Seien Sie bitte vorsichtig, damit das Kühlsystem der Geräte nicht beschädigt wird. Denn sonst entweicht das umweltschädigende Kühlmittel (FCKW)!


WAS IST ALTEISEN?

• Betoneisen, Klammern, Betteinsätze ohne Holz
• Bleche, Boiler, Campingliegen ohne Stoff
• Dachrinnen, Drahtzäune
• Eisenrohre, Fahrräder, Felgen, Gießkannen
• Heizkörper, Herde, Öfen, Jalousien
• Kinderwagen (Untergestelle)
• Kochtöpfe, Nirostaspüle, Pfannen
• landwirtschaftliche Geräte, Motor-Rasenmäher, Verbennungsmotoren und Getriebe (ohne Öl und Flüssigkeiten)
• Maschinen- u. Werkzeugteile, Schrauben, Nägel
• Möbel und Einrichtungsgegenstände aus Eisen
• Wäschetrockengestell

 

Elektroaltgeräte, Nichteisenmetalle, Kabelschrott und Metallverpackungen gehören nicht in den Alteisencontainer!

§ 1 Abs.1 O.ö. Abfalltrennungsverordnung 1993: Jedermann ist verpflichtet, zur Erreichung der Ziele der Abfallverwertung (§ 3 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 1997), die Abfälle bereits beim Anfall soweit zu trennen und getrennt zu lagern, bereitstellen, zu sammeln und abzuführen, dass eine weitestgehende Verwertung möglich wird.


WAS IST ALTHOLZ?

• Abbruchholz, Bauholzreste, Bretter, Pfosten, Latten, Sägespäne
• beschichtetes, imprägniertes, lackiertes, lasiertes Altholz
• Bettgestelle u. Holzroste (ohne Metallrahmen)
• Fensterstöcke u. -rahmen (ohne Glas)
• Gardinenleisten, Gartenzäune, Gartenmöbel aus Holz
• Holzbalkone, -böden, -decken, -rodel, -vertäfelungen
• Möbel, Leitern aus Holz
• Paletten, Kisten, Körbe, Steigen
• Pressspan- und Faserplatten
• Sessel u. Sitzgarnituren (ohne Bezug u. Polsterung)
• Türen u. Türstöcke

 

Achtung: Teeröl- oder salzimprägniertes Altholz wie Bahnschwellen oder Telefonmasten sind gefährlicher Abfall, gehören im ASZ in den Problemstoffraum und dürfen nicht in den Altholzcontainer!
Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt gehören zur nächsten Kompostieranlage!