WAS IST SPERRMÜLL?
Sperrmüll ist nicht verwertbarer Hausmüll, der so sperrig ist, dass er in der Restmülltonne oder im Müllsack keinen Platz hat. Daher wird für den Sperrmüll eine eigene Sammlung organisiert.
Aufgepasst: vieles - wie z.B. Kühlschränke, Tapeten, Fernseher, Waschbecken und Altreifen - gehört nich zum Sperrmüll!
• Angelruten, Automöbel u. -stoßstangen
• Bilder, Bügelbretter, Bodenbeläge
• Dach- u. Isolierpappe, Felle, Gartenmöbel aus Kunststoff
• Kinderspielzeug (großvolumig), Kinderwagen, Koffer
• Lampenschirme, Stehlampen, Liegen aus Kunststoff
• Musikinstrumente, Fenster aus Kunststoff ohne Glas
• Pinnwände, Plexiglas
• Platten aus Heraklith oder Gipskarton (Rigips)
• Polstermöbel, Sofa, Couch
• Schi, Schischuhe, Snowboard, Sportartikel
• Schultaschen, Sonnenschirme, Regenschirme, Telwolle, Teppiche, Vorhänge, Wäschekörbe
Auch sperrige Gegenstände aus Kunststoff können mit dem Sperrmüll entsorgt werden, da dieser thermisch verwertet wird!
kein Sperrmüll:
•Gasflaschen, Feuerlöscher
•Leuchtstoffröhren, Kühlgeräte, Fernseher, Bildschirmgeräte, Elektrokleingeräte
•ölgefüllte Radiatoren, Autobatterien ->Problemstoffsammlung ASZ, MASI
•lose Telwolle, Teppich- und Tapetenreste, Hausmüll in Säcken ->Restmülltonne, Extra- Sack
•saubere Kanister, Kunststoffrohre, Autoreifen ->ASZ, MASI
•Bauschutt, Eternit, Waschbecken, Keramik, ->ASZ (nur Kleinmengen), Bauschuttübernahmestelle
Kühlschränke und Gefriertruhen können im ASZ kostenlos abgegeben werden. Seien Sie bitte vorsichtig, damit das Kühlsystem der Geräte nicht beschädigt wird. Denn sonst entweicht das umweltschädigende Kühlmittel (FCKW)!
§ 1 Abs.1 O.ö. Abfalltrennungsverordnung 1993: Jedermann ist verpflichtet, zur Erreichung der Ziele der Abfallverwertung (§ 3 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 1997), die Abfälle bereits beim Anfall soweit zu trennen und getrennt zu lagern, bereitstellen, zu sammeln und abzuführen, dass eine weitestgehende Verwertung möglich wird.