Die anhaltende Trockenperiode sowie der kontinuierliche Rückgang der Quellschüttungen haben unsere öffentliche Wasserversorgungsanlage in eine angespannte Situation gebracht.
Um die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sowie die jederzeit notwendige Löschwasserversorgung für die Feuerwehr sicherzustellen, sind aufgrund § 7 (1) und (2) der Wasserleitungsordnung der Marktgemeinde Hofkirchen i.M. ab sofort und bis auf Weiteres folgende Einschränkungen einzuhalten:
ABSOLUTES VERBOT DER POOLBEFÜLLUNG
Das erstmalige Befüllen oder der vollständige Wasseraustausch von privaten Schwimmbecken, Whirlpools und mobilen Pools mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung sind untersagt.
VERBOT DER AUTOWÄSCHE
Das Reinigen von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Maschinen und sonstigen Geräten auf privaten Liegenschaften mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist verboten.
Ausgenommen sind gewerbliche Waschanlagen mit Wasserrückgewinnung bzw. Wasseraufbereitung.
VERBOT DER GROSSFLÄCHIGEN RASENBEWÄSSERUNG
Das Betreiben von Rasensprengern sowie automatischen Bewässerungsanlagen für Rasen- und Grünflächen mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist untersagt.
EINGESCHRÄNKTE BEWÄSSERUNG VON NUTZGÄRTEN
Die Bewässerung von Gemüsebeeten, Balkonpflanzen mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken.
VERBOT VON REINIGUNGSARBEITEN
Das Abspritzen oder Reinigen von Hausfassaden, Terrassen, Gehwegen, Hofeinfahrten und sonstigen befestigten Flächen mit Trinkwasser ist verboten.
AUSNAHMEN
Von diesen Einschränkungen ausgenommen sind ausschließlich unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Menschen oder Tiere sowie notwendige Einsätze der Feuerwehr.
WIR ZÄHLEN AUF IHRE/EURE UNTERSTÜTZUNG
Bitte halten Sie sich konsequent an diese Vorgaben und gehen Sie sorgsam mit unserer wertvollen Ressource Wasser um. Jede eingesparte Menge trägt dazu bei, die Versorgung aller Haushalte sowie die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sicherzustellen.
GEMEINSAM DIE WASSERVERSORGUNG SICHERN
Nur durch verantwortungsbewusstes Handeln und die Mithilfe aller Menschen in unserer Gemeinde wird es gelingen, die Trink-, Nutz- und Löschwasserversorgung auch in den kommenden Wochen und Monaten aufrechtzuerhalten.
WICHTIG ZU WISSEN:
Die vereinzelten Niederschläge der vergangenen Tage und Wochen haben zwar Wiesen, Feldern, Äckern und Gärten geholfen. Für die Neubildung des Grundwassers und die nachhaltige Speisung unserer Quellen waren die Regenmengen jedoch bislang nicht ausreichend. Die Zuflüsse unserer Quellen gehen weiterhin deutlich zurück.
WELCHE MASSNAHMEN WURDEN BISHER GESETZT?
Zur Sicherstellung der Trink-, Nutz- und Löschwasserversorgung wurden bereits zahlreiche Schritte eingeleitet:
- Laufende Notversorgung aus der Nachbargemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis
- Erfolgreiche Erschließung eines neuen Trinkwasserbrunnens (voraussichtliche Inbetriebnahme gegen Ende des Jahres)
- Sanierung der alten Schartner Quellen beauftragt und bereits in Umsetzung
- Laufender Einsatz von Brauchwasser mittels Lebensmitteltank für gemeindeeigene Zwecke
- Fachliche Begleitung und Unterstützung durch den Genossenschaftsverband OÖ Wasser
- Laufende Suche nach einer dauerhaften Nutzwasserlösung für die Bewässerung der Sportanlagen. Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung wird dort seit diesem Jahr nur mehr im unbedingt erforderlichen Mindestmaß eingesetzt, um nachhaltige Schäden an den Rasenflächen zu vermeiden. Darüber hinaus wird, soweit möglich, Brauchwasser verwendet.
Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis und Ihre/Eure Mithilfe. Nur gemeinsam können wir diese herausfordernde Situation bewältigen.