ANTRAG Einkaufskarte für den Rotkreuz-Markt Aigen-Schlägl

Veröffentlichungsdatum28.07.2026Lesedauer1 Minute
ROTKREUZ Markt Aigen-Schlägl

Rotkreuz-Märkte sind Einrichtungen, die Menschen mit geringem Einkommen und armutsgefährdeten Personen Lebensmittel und Waren des täglichen Gebrauches zu einem symbolischen Preis zur Verfügung stellen. Ein Schicksalsschlag in der Familie, eine plötzliche Krankheit oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Armut kann jeden treffen und es gibt viele Gründe, warum Menschen mit einem geringen Einkommen auskommen müssen.


Einkaufsberechtigt sind alle Personen, die unter folgenden Einkommensgrenzen (Netto) liegen:

  • 1-Personen Haushalt: max. € 1.450,-
  • 2-Personen Haushalt (Ehepartner, Lebensgemeinschaft): max. € 2.050,-
  • für jedes im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kind: € 370,- (Lehrlinge, Zivildiener, Präsenzdiener scheinen nicht auf) 

Das wöchentliche Einkaufslimit für Klienten beträgt € 36,- pro Woche.

Um im Rotkreuz-Markt einkaufen zu können, ist eine sogenannte Berechtigungskarte bzw. Bezugsausweis notwendig. Alle Personen, die unter den angeführten Einkommensgrenzen liegen, können diese beantragen. Der Ausweis berechtigt zum Warenbezug in den Rotkreuz-Märkten und ist bei jedem Einkauf vorzuzeigen.

Hier geht's zum Antrag:

ANTRAG ROTKREUZ-MARKT AIGEN-SCHLÄGL